Notizen zur Zielsetzung und zum Werdegang
Der Qualitätsförderung verpflichtet
Die Zürcher Radio-Stiftung wurde 1936 von der damaligen Radio-Genossenschaft Zürich zur Förderung von Radio und Fernsehen gegründet und ist dieser Zielsetzung bis heute treu geblieben. Sie hat sich eigenständig entwickelt und ihre Tätigkeit stets aus eigenen Mitteln finanziert. Ihr hauptsächliches Augenmerk gilt der Qualitätsförderung.
In den siebziger Jahren hat die Stiftung den Zürcher Radio- und Fernsehpreis geschaffen, um qualitativ hervorragende Leistungen in der Medienproduktion zu würdigen. Seit 1994 kann auch die Tätigkeit der privaten elektronischen Medien ausgezeichnet werden.
Eine Zeitschriftenfusion als Anfang
Ihre Entstehung verdankt die Stiftung einer Zeitschriftenfusion, nämlich der Zusammenlegung der seinerzeit von Radio Zürich edierten "Schweizer Illustrierten Radio-Zeitung" (SIRZ) mit der Programmzeitschrift von Radio Bern zur neuen "Schweizer Radio-Zeitung". Das Vermögen der SIRZ von CHF 56'000.-- wurde der Stiftung zugeeignet. Als Stiftungszweck wurde urkundlich festgelegt:
- Die Förderung der Radio-Sendetätigkeit (Rundspruch, Fernsehen, usw.).
- Unterstützung der Bestrebungen der Radio-Genossenschaft in Zürich bei der Beschaffung von dem Radio dienenden Einrichtungen und Radiogebäulichkeiten in Stadt und Kanton Zürich.
Weitblick
Die Tatsache, dass die Förderung des Fernsehens bereits 1936 als ein Ziel festgelegt wurde, und die Gründer mitten in der Wirtschaftskrise und kurz nach der Vollendung des ersten Zürcher Studiogebäudes schon an den Weiterausbau des Radios dachten, spricht für ihren Weitblick. Die Stiftung investierte dementsprechend sogleich Mittel in den Erwerb von Bauland neben dem neuen Studiogebäude.
Wahrung der Selbständigkeit
Nach dem Krieg wurde die Urkunde mit dem Ziel einer Verselbständigung der Radio-Stiftung abgeändert, weil befürchtet wurde, dass "Reformbestrebungen im Radiowesen" - gemeint waren vor allem Zentralisierungstendenzen und politische Einflüsse in der Genossenschaft - der Wahrung des Zweckes sowie der Erhaltung des Vermögens nicht förderlich sein könnten. Der Regierungsrat teilte diese - ebenfalls sehr klarsichtigen - Bedenken und genehmigte 1947 als Aufsichtsbehörde die Änderungen der Urkunde in dem Sinn, dass der Stiftungsrat nicht mehr von der Genossenschaftsversammlung gewählt wird, sondern sich selbst ergänzt.
Finanzielle Unabhängigkeit dank Bauland
Das von der Stiftung erworbene und freigehaltene Bauland neben dem Studio ermöglichte den etappenweisen Erweiterungsbau in den Jahren 1967 - 1973 (Architekt Max Bill). Mit dem sukzessiven Übergang der Verantwortung für die Studios und ihre Einrichtungen an die SRG wurden bei der Stiftung dann Mittel frei, die es ihr erlaubten, ihre Tätigkeit vermehrt auf den ideellen Förderungszweck zu konzentrieren und so u.a. - wie erwähnt - den Zürcher Radiopreis (1970) und den Zürcher Fernsehpreis (1976) zu schaffen und mit ansehnlichen Beträgen zu dotieren (heute je CHF 25'000.–).